V.l.n.r. Carmen Müller, Werner Reimer, Marcel Menacher, Roland Kraus, Reinhard Mixl (Fraktionsvorsitzender), Lutz Schaller, Tobias Gasparin, Thomas Richard Deutscher, Thomas Rötzer, Maximilian Grundstein, Thomas Borcuch

Die konstituierende Sitzung des Kreistags Schwandorf am 11. Mai 2026 markierte den offiziellen Beginn der neuen Wahlperiode – und zugleich einen historischen Einschnitt für unsere AfD-Kreistagsfraktion. Nach dem deutlichen Wahlerfolg bei der Kommunalwahl sind wir nun mit elf Kreisräten im Kreistag vertreten und stellen damit nach der CSU die zweitstärkste politische Kraft im Landkreis Schwandorf dar. Gegenüber der vergangenen Wahlperiode konnten wir unsere Mandatszahl nahezu vervierfachen.

Bereits zu Beginn der Sitzung wurde jedoch deutlich, daß die etablierten Parteien nicht bereit sind, dieses Wahlergebnis auch in der praktischen Arbeit des Kreistags angemessen abzubilden. Besonders bei der Besetzung von Ausschüssen und Zweckverbänden zeigte sich nach unserer Auffassung ein geschlossenes Vorgehen der übrigen Parteien gegen eine angemessene Beteiligung unserer Fraktion.

Mehrfach meldeten wir uns bei den entsprechenden Tagesordnungspunkten zu Wort und verwiesen darauf, daß die AfD als zweitstärkste Kraft selbstverständlich Anspruch auf Vertretungen in den verschiedenen Zweckverbänden hat – insbesondere dort, wo keine zwingende sogenannte „Spiegelbildlichkeit“ vorgeschrieben ist. Dennoch wurden sämtliche entsprechenden Vorschläge und Anträge unserer Fraktion konsequent abgelehnt.

Aus unserer Sicht entstand dadurch der klare Eindruck, daß das politische Kartell die Posten erneut unter sich aufteilen will, anstatt das tatsächliche Kräfteverhältnis im Landkreis widerzuspiegeln. Während kleinere Parteien und politische Zusammenschlüsse berücksichtigt werden, bleibt die AfD trotz ihres starken Wahlergebnisses außen vor.

Auch bei den Ausschüssen kritisierten wir kurzfristige Änderungen und taktische Konstruktionen rund um Ausschussgemeinschaften, die offenbar darauf abzielen, unserer Fraktion weitere Sitze zu entziehen. Für uns ist dies ein weiteres Beispiel dafür, wie politische Mehrheiten genutzt werden, um eine unbequeme Opposition systematisch auszuschließen.

Unser Fraktionsvorsitzender Reinhard Mixl kritisierte dieses Vorgehen deutlich. Trotz unseres massiven Zugewinns und unserer Stellung als zweitgrößte Fraktion werden wir bei den Zweckverbänden vollständig ausgeschlossen. Gerade im Verhältnis zu deutlich kleineren Parteien ist dies für viele Bürger kaum nachvollziehbar.

Auch Kreisrat Thomas Borchuch äußerte deutliche Kritik an den Abstimmungsabläufen. Nach seiner Auffassung zeigt sich hier, wie politische Mehrheiten genutzt werden, um den Wählerwillen zu umgehen und die zweitstärkste Kraft aus wichtigen Gremien herauszuhalten.

Unser jüngster Kreisrat Marcel Menacher mahnte darüber hinaus einen respektvollen Umgang im politischen Miteinander an. Gerade in einem Kreistag muß es darum gehen, gemeinsam sachorientiert für die Bürger des Landkreises zu arbeiten. Ein konstruktiver demokratischer Umgang darf nicht an parteipolitischen Fronten scheitern.

Intensiv diskutiert wurde zudem die neue Geschäftsordnung des Kreistags. Wir beantragten, über mehrere Punkte einzeln abstimmen zu lassen, um differenziert Stellung beziehen zu können. Dabei sprachen wir uns ausdrücklich für die Möglichkeit hybrider Sitzungen aus, lehnten jedoch insbesondere die geplante Einführung von Ordnungsgeldern ab.

Die vorgesehene Regelung ermöglicht Geldstrafen von bis zu 500 Euro beziehungsweise bis zu 1.000 Euro im Wiederholungsfall. Aus unserer Sicht steht eine solche Maßnahme in keinem Verhältnis zur ehrenamtlichen Tätigkeit kommunaler Mandatsträger. Bereits heute bestehen ausreichende Mittel wie Ordnungsruf, Wortentzug oder Sitzungsausschluß, um einen geordneten Sitzungsverlauf sicherzustellen.

Kreisrat Thomas Richard Deutscher kritisierte insbesondere die politische Signalwirkung dieser Regelung: „Wenn politische Mehrheiten am Ende darüber entscheiden können, welche Wortmeldungen noch akzeptiert sind und welche finanziell sanktioniert werden, dann berührt das unmittelbar die freie Mandatsausübung und die Redefreiheit ehrenamtlicher Mandatsträger.“ Zusätzliche Geldstrafen von bis zu 500 beziehungsweise 1.000 Euro gegen Kreisräte wirken wie ein dauerhaftes Druckmittel und sind einer offenen kommunalpolitischen Debattenkultur nicht zuträglich.

Da unsere Kritikpunkte in der Gesamtgeschäftsordnung letztlich keine Berücksichtigung fanden, stimmten wir gegen die Geschäftsordnung als Ganzes.

Die konstituierende Sitzung machte damit bereits zum Auftakt der neuen Wahlperiode deutlich, daß die politische Auseinandersetzung im Kreistag Schwandorf künftig härter geführt werden wird. Wir werden unsere Rolle als starke Oppositionskraft konsequent wahrnehmen und die Interessen unserer Wähler auch weiterhin deutlich und unüberhörbar im Kreistag vertreten.