Sehr geehrte Damen und Herren,
wir die Bürger der Oberpfalz lehnen den Ausbau der Windkraftenergie im Planungsregieon Oberpfalz-Nord ab. Zunächst weil wir der Meinung sind, dass der Ausbau der Windkraft ein energiepolitischer Irrweg ist.
Stellvertretend für diese Bürger äußere ich mich zum Entwurf der 31. Änderung des Regionalplans Oberpfalz-Nord Teilfortschreibung B X Energieversorgung / Neuaufstellung B X 5 „Windenergie“ wie folgt.
Die Abschaltung konventioneller und grundlastfähiger Energieerzeugungsanlagen führte zwangsläufig zu einer beispiellosen Abhängigkeit Deutschlands und Bayerns von ausländischen Energielieferungen.
Dabei sind die eigenen Industrie- und Produktionszweige insbesondere in den Bereichen der Energieerzeugung durch Windkraft und Photovoltaik zunehmend in ausländischer Hand. Ressourcengewinnung, Veredelung und Produktion und damit ein Großteil der Wertschöpfung finden nicht mehr in Deutschland statt. Vor allem der asiatische Raum profitiert von der durch Hypermoralismus und Hybris geprägten deutschen Energiewende. Dabei finanziert der deutsche Steuerzahler durch die fehlgeleitete Subventionspolitik der Bundesregierungen der letzten Jahrzehnte den wirtschaftlichen Aufstieg von Drittstaaten.
Strukturell bedingte Folgen des deutschen Handelns zeigen zum großen Teil widersprüchliche Entwicklungen zum propagierten Ziel der Energieunabhängigkeit und Wirtschaftlichkeit des Ausbaus der erneuerbaren Energien und damit der Windkraft. Französische Kernkraftwerke, sowie tschechische und künftig polnische Kohlekraftwerke leisten einen immer größer werdenden Beitrag zur Energie-sicherheit in Bayern.
Diese Entwicklungen zeigen deutlich auf, dass die Intention einer herbeigesehnten Klimaneutralität in der Praxis nicht nur utopisch ist, sondern unsere Volkswirt-schaft, das Ansehen Deutschlands in Europa sowie unsere Natur und Kultur-landschaft über Generationen hinaus schädigen.
Als wesentliches Standbein der forcierten Energiewende gilt die Windkraft, die nach Plänen der Ampelkoalition auch in Bayern bis 2030 auf 1,8 % der Landesfläche mehr als verdoppelt werden soll. Würden alle diese Flächen in Anspruch genommen werden, könnten in ganz Bayern bis 2030 tausende neue Windkraftanlagen entstehen. Nach dem Entwurf des Planungsverbandes Oberpfalz-Nord, wären über hundert neue Windkraftanlagen möglich.
Dabei zeigt ein Blick in die Erzeugerzahlen der Windkraftbetreiber, dass vor allem die Oberpfalz aufgrund seiner Topographie und Windarmut kein geeigneter Windkraftstandort ist. Im Durchschnitt wird lediglich etwa die Hälfte der installierten Nennleistung erreicht werden.
Weiter stellt der exorbitante Flächenbedarf eine akute Gefahr für unsere Wälder, die Kulturlandschaft sowie unsere Tier- und Pflanzenwelt dar. Für den Ausbau einer einzelnen Windkraftanlage (WKA) müssen etwa 700 Bäume gerodet werden und breite Zufahrtstraßen errichtet werden. Dadurch werden die Wälder zerschnitten und es entstehen neue Randflächen, die besonders anfällig sind für Trockenheit und Windschlag.
Vor Allem wird aber auch die Tierwelt erheblich in Mitleidenschaft gezogen. Aus einer jüngst im Journal of Applied Ecology veröffentlichten Untersuchung geht hervor, dass gut 50 Prozent der europäischen Kollisionshotspots für Vögel in nur fünf Ländern, darunter aber größtenteils in Deutschland zu verorten sind. 55,2 Prozent aller in Europa ermittelten Gitternetzzellen mit hohem Risiko durch Windturbinen wurden allein hierzulande gemessen, womit in Deutschland das Kollisionsrisiko für Vögel europaweit mit Abstand am höchsten ist. Doch nicht nur durch direkte Kollision mit den Rotorblättern, sondern auch durch die nachgewiesene Barrierewirkung von Windkraftanlagen auf die Tierwelt geht eine akute Gefahr aus.
Die Natur und die Landschaft in der Oberpfalz lockt Menschen aus aller Welt an und lädt sie zum Entspannen und Genießen ein. Windkraftanlagen, die über dutzende Kilometer hinweg zu erkennen sind und weithin das Landschaftsbild zerstören, bedeuten einen erheblichen Verlust an Ästhetik für Landschaften allgemein. Durch den ideologisch forcierten Ausbau der Windenergie würde der Naherholungseffekt und somit der Tourismus als Ganzes erheblich eingeschränkt werden, was wiederum die Wirtschaftskraft der Region negativ beeinflussen würde.
Aber auch der Mensch selbst ist gesundheitlich durch den Windkraftausbau betroffen. Insbesondere die Belastung durch Infraschall und Schattenwurf zeigen vielfältige gesundheitliche Auswirkungen. Auch hier stellt sich die Änderung der Bauordnung als besonders problematisch dar, denn faktisch kann die geltende 10-H-Regel – also, dass der Mindestabstand einer Anlage zur nächsten Wohnbebauung das Zehnfache ihrer Höhe nicht unterschreiten darf, durch die Ausweisung sogenannter Vorranggebiete aufgeweicht werden. Somit ist auch mit einer massiven Steigerung von Schäden beim Menschen zu rechnen.
- Ich möchte deshalb auf unsere klare Positionierung zum ideologisch forcierten Windkraftausbau hinweisen:
- der Windkraftausbau ist daher auf ein Maß zu beschränken, das eine negative Beeinträchtigung der Natur und Umwelt sowie der Kulturlandschaft ausschließt.
- Ich fordere daher eine kompromisslose Verbannung von Windkraftanlagen aus Wäldern, Schutzgebieten und auf den Mittelgebirgen.
Es müssen umfassende Forschungsinitiativen zu den negativen Effekten des Windkraftausbaus gestartet werden. Dabei ist die Einhaltung wissenschaftlicher Neutralität unerlässlich, um die Auswirkungen auf Menschen, Tiere, Insekten, Böden, Wasserhaushalt sowie Natur und Umwelt im Allgemeinen zu untersuchen.
Ich fordere die Sicherstellung des vollständigen Rückbaus und die umweltverträgliche Entsorgung alter Windkraftanlagen auf Kosten der Betreiber. Hierfür sind die nötigen gesetzlichen Rahmenbedingungen zu schaffen.
Wir halten es für dringend geboten, die Landschaft und die Umwelt vor Windenergieanlagen zu schützen.
Ich fordere den konsequenten Gesundheitsschutz unserer Bürger vor negativen Effekten durch den Windkraftausbau. Hierzu muss die bedingungslose Einhaltung der 10 H-Regel gewährleistet bleiben.
Ich stehe für Versorgungssicherheit und eine pragmatische Energiepolitik, die nur über einen breiten Energiemix erreicht werden kann. Dabei sind Wirtschaft-lichkeitsaspekte beim Windkraftausbau und dem damit in Zusammenhang stehenden Netzausbau in den Vordergrund zu stellen. Eine Besserstellung durch Subventionen lehne ich ab.
Der Vorrang der erneuerbaren Energien im § 2 EEG – 2023 ist rückgängig zu machen.
Darum erhebe ich im Rahmen der Beteiligung gemäß Art. 16 BayLplG folgende Einwendungen gegen die geplante 31. Änderung des Regionalplans (Teilfortschreibung des Kapitels B X Energieversorgung, Neuaufstellung Teil B X 5 „Windenergie“).
Die Ausweisung von Vorranggebieten für Windenergie im Planungsverband Ober-pfalz-Nord ist aus folgenden Gründen abzulehnen:
1. Immissionsschutz und Lärmbelastung
- Der geplante Mindestabstand von 500 m zu Wohngebäuden im Außenbereich ist nicht ausreichend.
- Wohnhäuser im Außenbereich sind rechtlich und tatsächlich gleichwertig schutzwürdig wie Wohnhäuser in Misch- oder Dorfgebieten.
- Aufgrund der Höhe und Leistung moderner Windenergieanlagen bestehen erhebliche Zweifel, ob die TA Lärm (insbesondere Nachtwerte von 22–6 Uhr) eingehalten werden kann.
Auf die einschlägige Rechtsprechung zu dieser Thematik wird hingewiesen:
- BVerfG Energie 2022 | 1 BvR 1187/17 | Klimaschutz ≠ Vorrang, Abwägung nötig
- VG Bayreuth | B 9 S 22.1032 | Gesundheitsschutz geht vor Windkraftbetrieb
- VG Bayreuth | B 9 S 21.538 | Lärmschutz = Grenze für Erneuerbare Energien
Vergrößerung der Mindestabstände und Verzicht auf Vorranggebiete, die eine Gefährdung der Einhaltung der TA-Lärm-Werte erwarten lassen.
2. Sicherheit und Störfallrecht
- Gemäß § 5 Abs. 5a BImSchG und der Richtlinie 2012/18/EU sind Abstände zu Betrieben mit gefährlichen Stoffen zwingend zu berücksichtigen.
- Windenergieanlagen können selbst eine Gefahrenquelle darstellen (z. B. Brand, Eiswurf, Rotorbruch).
- Eine pauschale Festlegung von Abständen ist nicht möglich, weshalb im Einzelfall erhöhte Vorsorgepflichten bestehen.
Vorranggebiete im Umfeld potenzieller Störfallbetriebe sind auszuschließen.
3. Naturschutz und Landschaftsschutz
- Die Belange des Landschaftsschutzes sind unzureichend berücksichtigt. – In mehreren Landschaftsschutzgebieten (LSG) droht eine Überschreitung der 10 %-Schwelle. Damit besteht die Gefahr, dass Schutzgebiete funktionslos werden. – Zonierungskonzepte (z. B. Talräume, Naturparke) wurden nicht angemessen in die Abwägung einbezogen.
- Natura-2000-Gebiete sind unzureichend durch Pufferungen geschützt (nur 1.000 m bei SPA, keine Pufferung bei FFH-Gebieten).
- In den Standortbögen bestehen erhebliche Lücken; betroffene Gebiete sind auch in der Oberpfalz-Nord zu erwarten.
Keine Ausweisung von Vorranggebieten in Landschaftsschutzgebieten und Natura2000-Gebieten; konsequente Anwendung des 10 %-Kriteriums.
4. Umwelt- und Naturschutz: Schutz von Wäldern, Vogelarten und Kulturlandschaft
- Wälder: Der Bau von Windenergieanlagen in Waldgebieten führt zu Rodungen, Zerschneidungen von Lebensräumen, Mikroklimaveränderungen und erhöhter Anfälligkeit der Waldbestände für Windbruch und Schädlingsbefall. Heimische Wälder sind ein zentraler Lebensraum und dürfen nicht durch großflächige Rodungen geschwächt werden.
- Vogelarten: Besonders kollisionsgefährdete Arten wie Rotmilan, Schwarzstorch oder Uhu sind in der Oberpfalz heimisch. Sie genießen besonderen Schutz nach EUVogelschutzrichtlinie und Bundesnatur-schutzgesetz. Windenergieanlagen in deren Lebens- und Bruträumen sind unvereinbar mit den strengen Schutzvorgaben.
- Kulturlandschaft: Die Oberpfalz-Nord ist geprägt durch historisch gewachsene Kulturlandschaften, die für Tourismus, Naherholung und die regionale Identität von herausragender Bedeutung sind. Überdimensionierte Windkraftanlagen würden diese Landschaftsbilder irreversibel zerstören und die wirtschaftliche Grundlage des naturnahen Tourismus gefährden.
Ausschluss sämtlicher Waldflächen, bedeutender Vogelhabitate und kulturh-istorisch wertvoller Landschaftsräume von der Windenergienutzung.
5. Planerische Abwägung und Rechtssicherheit
- Die Ausweisung von Vorranggebieten ist nur zulässig, wenn diese Flächen tatsächlich geeignet und realisierbar sind.
- Flächen mit absehbaren Konflikten (Lärm, Sicherheit, Landschaftsbild, Naturschutz) dürfen nicht als Vorranggebiete ausgewiesen werden, da sie die Rechtssicherheit des Regionalplans gefährden.
6. Ergebnis
Die Ausweisung von Windvorranggebieten im Planungsverband Oberpfalz-Nord verstößt gegen elementare Anforderungen des Immissionsschutzes, des Störfallrechts sowie des Natur- und Landschaftsschutzes. Sie gefährdet den Erhalt der heimischen Wälder, streng geschützter Vogelarten und der einzigartigen Kulturlandschaft. Die Planung ist daher nicht nur rechtlich angreifbar, sondern auch ökologisch und kulturell unverantwortlich.
Aus diesen Gründen fordern wir, von der Ausweisung von Vorranggebieten für Windenergie im Planungsverband Oberpfalz-Nord abzusehen.
Mit freundlichen Grüßen
Reinhard Mixl, MdB, Stadrat Schwandorf, Kreisrat Schwandorf