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Anfrage zur Rückzahlung von Corona-Bußgeldern an das Landratsamt Schwandorf

Auf Grundlage eines Urteils des Bundesverwaltungsgericht vom 22. November 2022, mit dem eine bayerische Ausgangsbeschränkung aus dem Frühjahr 2020 nachträglich als rechtswidrig festgestellt wurde, hat Reinhard Mixl, Bundestagsabgeordneter sowie Kreis- und Stadtrat in Schwandorf, eine schriftliche Anfrage an das Landratsamt Schwandorf gerichtet.

Gegenstand der Anfrage ist die Verwaltungspraxis im Landkreis Schwandorf im Zusammenhang mit Bußgeldern, die auf Grundlage der damaligen bayerischen Ausgangsbeschränkungen verhängt wurden. Der vollständige Wortlaut der Anfrage ist nachfolgend dokumentiert:

Anfrage Rückzahlung Corona-Bußgelder

An das Landratsamt Schwandorf

Betreff: Rückzahlung bestandskräftiger Bußgelder aufgrund rechtswidriger bayerischer
Ausgangsbeschränkungen

P330

Sehr geehrter Herr Landrat Ebeling,

vor dem Hintergrund des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 22. November 2022
(BVerwG, Az. 3 C 4.21), mit dem die bayerische Ausgangsbeschränkung im Zeitraum vom 1. April
2020 bis 19. April 2020 nachträglich als rechtswidrig festgestellt wurde, bitte ich um Auskunft zur
Verwaltungspraxis zum Thema im Zuständigkeitsbereich des Landratsamtes Schwandorf.

Der Bayerische Staatsminister für Gesundheit und Pflege, Herr Klaus Holetschek, hat öffentlich
erklärt, dass im Wege des Gnadenrechts lediglich solche Bußgelder zurückgezahlt würden, die
auf genau derjenigen Ausgangsbeschränkung beruhen, die Gegenstand der Entscheidung des
Bundesverwaltungsgerichts war, nicht jedoch Bußgelder aufgrund inhaltsgleicher, aber zeitlich
früherer Regelungen (vgl. SZ vom 09.03.2023: https://www.sueddeutsche.de/bayern/bayerncorona-bussgelder-urteil-1.5765756).

Vor diesem Hintergrund bitte ich Sie um die Beantwortung folgender Fragen:

  1. Wurden im Zuständigkeitsbereich des Landratsamtes Schwandorf Bußgelder, die wegen
    Verstößen gegen die bayerische Ausgangsbeschränkungen verhängt wurden, bereits
    ganz oder teilweise zurückgezahlt?
  2. Wie viele Anträge auf Rückzahlung wurden bei der Kreisverwaltungsbehörde Schwandorf
    oder bei der Regierung der Oberpfalz diesbezüglich gestellt und wie viele Bußgelder
    wurden daraufhin zurückgezahlt?
  3. Wie viele Bußgeldbescheide, die wegen der rechtswidrigen Ausgangsbeschränkungen
    vom Landkreis Schwandorf erlassen wurden, sind davon insgesamt betroffen?

Ich freue mich von Ihnen zu hören.

Mit freundlichen Grüßen

Reinhard Mixl, MdB, Kreisrat, Stadtrat Schwandorf

7. Januar 2026|